Aktualisiertes Informationsschreiben 2019/2.1: Produktionslandangabe von Lebensmitteln und Herkunftsangabe von Zutaten
In der Schweiz ist das Produktionsland bei sämtlichen Lebensmitteln zwingend anzugeben, ausser es ist aus der Sachbezeichnung oder aus der Adresse ersichtlich. Bei verarbeiteten Produkten kann ein übergeordneter geografischer Raum angegeben werden. Verlangt wird auch, dass die Herkunft mengenmässig wichtiger Zutaten eines Lebensmittels angegeben wird, falls die Aufmachung des Lebensmittels darauf schliessen lässt, dass die Zutat eine Herkunft hat, die nicht zutrifft.
Das aktualisierte Informationsschreiben 2019/2.1 hat zum Ziel, die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen, die mit der Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln und der Angabe der Herkunft von Zutaten verbunden sind. Es zielt auch darauf ab, häufig wiederkehrende Fragen zur Kennzeichnung zu präzisieren.
Gesetzesthema: 817 Lebensmittel
Beitragsdatum: 05.05.2021
Newsletter: Nr. 37 | 08.12.2020-05.05.2021
Schlagworte: Deklaration, Produktionsland