Kinder- und Jugendförderung
Die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) wurde totalrevidiert. Die Änderung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Die Änderungen erhöhen insbesondere die Transparenz der Vergabe von Finanzhilfen und führen zu mehr Rechtssicherheit (Zusammenfassung). Die KJFV enthält die Ausführungsbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Dieses ermöglicht es dem Bund, private Organisationen sowie Kantone und Gemeinden bei der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen.
Kommentar: wer in diesem Umfeld tätig ist, findet mehr Informationen im erläuternden Bericht.
Gesetzesthema: 412 Berufsbildung
Beitragsdatum: 15.12.2021
Newsletter: Nr. 39 | 16.07.2021-15.12.2021
Schlagworte: Jugendhilfe, Kinderhilfe