Kontrollkampagne zur Deklaration der Allergene
Nahrungsmittelallergien gegen Milch und Erdnüsse stellen für Betroffenen – insbesondere für Kinder – ein akutes Gesundheitsrisiko dar. Das nicht deklarierte Vorhandensein dieser beiden allergenen Zutaten macht einen bedeutenden Anteil der öffentlichen Warnungen und Rücknahmen von vorverpackten Lebensmitteln in ganz Europa aus. Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) hat deshalb im Jahr 2020 eine nationale Kontrollkampagne zu diesen beiden Lebensmittelallergenen durchgeführt und die Ergebnisse publiziert.
überprüft wurden rund 500 Lebensmittel ohne entsprechende Kennzeichnung auf das Vorhandensein von Milch und Erdnüssen. Fünf Lebensmittel mit Milch ohne entsprechende Deklaration mussten dabei aus dem Verkauf genommen werden. Fälle von nicht deklarierten Erdnüssen wurden hingegen nicht gefunden. Die relativ geringe Beanstandungsquote von 1 % zeigt, dass allergene Zutaten auf vorverpackten Lebensmitteln im Allgemeinen korrekt deklariert sind und dass die Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Lebensmittelallergie in der Schweiz generell gewährleistet ist. Angesichts der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für eine hochgradig allergische Person ist die Vermarktung ungenügend gekennzeichneter Produkte jedoch nicht akzeptabel. Unter Berücksichtigung der zahlreichen Rückrufaktionen und öffentlichen Warnungen im Zusammenhang mit dem Vorhandensein nicht deklarierter Allergene weist die Selbstkontrolle insbesondere kleinerer Unternehmen noch Mängel auf und muss verbessert werden. Butter oder zusammengesetzte Zutaten wie Milchschokolade, die in der Schweiz weit verbreitet sind, verdienen diesbezüglich besondere Aufmerksamkeit.
Gesetzesthema: 817 Lebensmittel
Beitragsdatum: 05.05.2021
Newsletter: Nr. 37 | 08.12.2020-05.05.2021
Schlagworte: Allergene, Deklaration