Neue Kinder-Ombudsstelle
Im Jahr 2020 haben National- und Ständerat eine Motion zur Schaffung einer Ombudsstelle für Kinderrechte angenommen. Bis die geplante öffentlich-rechtliche Ombudsstelle für Kinderrechte ihren Betrieb aufnehmen kann, dauert es aber – aufgrund politischer Gesetzgebungsprozesse – noch einige Jahre.
Damit für die 100’000 Kinder und Jugendliche in der Schweiz, die jährlich mit dem Rechtssystem in Berührung kommen, keine Lücke entsteht, gibt es nun die neue Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz. Das Tätigkeitsgebiet der Stiftung ist gesamtschweizerisch und entsprechend 4-sprachig aufgegleist. Es umfasst folgende Angebote:
- Kinder und Jugendliche können sich direkt bei der Kinderombusstelle melden, wenn sie mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder mit anderen Teilen des Rechtssystems in Berührung kommen. Die Fachleute der Kinderombudsstelle unterstützen die Kinder und Jugendlichen in der Sicherstellung ihrer Rechte. Sie analysieren ihre Situation, informieren sie über ihre Rechte, beraten sie zu ihren Möglichkeiten und sprechen Empfehlungen zu den weiteren Schritten aus. Wo nötig vermittelt die Kinderombudsstelle auch zwischen dem Kind oder dem Jugendlichen und bestehenden Bezugspersonen, Behörden oder Institutionen, die mit seiner Betreuung befasst sind. Die Beratung ist kostenlos und die Gespräche werden strikt vertraulich behandelt.
- Darüber hinaus berät die Kinderombudsstelle auch alle Fachpersonen im Rechtssystem, bei Bildungsinstitutionen, bei Gesetzgebungsorganen wie auch politische Kreise und die breite Öffentlichkeit. In einem online verfügbaren Wissens– und Weiterbildungsportal werden zusätzlich entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
Die neue Kinderombudsstelle nahm im Januar 2021 ihren Betrieb auf.
Gesetzesthema: 21 Zivilgesetzbuch
Beitragsdatum: 05.05.2021
Newsletter: Nr. 37 | 08.12.2020-05.05.2021
Schlagworte: Kinderhilfe, Kinderrechte