Nutzung des Gesetzesservice als Führungshilfsmittel
Worum geht es beim Gesetzesservice?
Über ein systematisches Monitoring werden Neuerungen und Änderungen von Erlassen und sonstigen regulatorischen Vorgaben erfasst und kommentiert. Auf dieser Informationsbasis können Firmen und Institutionen, welche den Gesetzesservice in Anspruch nehmen, entsprechende Massnahmen festlegen und umsetzen, wenn die gesetzlichen Forderungen für sie relevant sind.
Welche Gesetzesthemen werden abgedeckt?
Der Gesetzesservice deckt alle gängigen Gesetzesthemen, die normalerweise für KMU und Institutionen relevant sind, ab (z. B. Rechtsgleichheit, Sozialversicherungen, Arbeitnehmerschutz, Lebensmittel, Umwelt, Verkehr, Datenschutz, Sozialversicherungen etc.). Zusätzlich werden auch branchenspezifische Vorgaben und relevante Normen erfasst.
Branchen
Der Service deckt folgende Branchen ab: Alters– und Pflegeheime, Apotheken, Behinderteninstitutionen, Gastronomiebetriebe, Gesundheitswesen, Industrie (inkl. Textilreinigung), Kinderinstitutionen, Lebensmittelbranche, Packmaterial & Gebrauchsgegenstände und Hygieneartikel.
Angebotsumfang des Gesetzesservice
Die Kunden des Gesetzesservice erhalten im Basispaket viermal pro Jahr einen Newsletter, der in verständlicher Sprache Informationen zu Neuerungen und Änderungen enthält. Einmal pro Jahr erhalten die Kunden eine aktualisierte, kundenspezifische Gesetzesliste, mit deren Hilfe jederzeit die aktuellen Erlasse auf dem Internet aufgerufen werden können. Eine jährlich aktualisierte Berufsbildungsliste, mit deren Hilfe jederzeit die aktuellen Verordnungen und Bildungspläne aufgerufen werden können, ergänzt das Angebot.
Das Webzusatzmodul enthält die gleichen, spezifischen Informationen, sowie viele weitere Informationen wie Vollzugshilfen, Informationen zu Hintergründen, technischen Normen, etc. Das Webzusatzmodul erlaubt es, rasch und gezielt Informationen zu suchen und aufzubereiten.
Im Gegensatz zu anderen Monitoringangeboten auf dem Markt sind beim Service von Gasser & Partner die Mitteilungen zu Neuerungen und Änderungen nicht an die Gesetzesliste gebunden, sondern werden in verständlicher Sprache im Newsletter kommuniziert. Das erlaubt eine kompakte und transparente Darstellung der wichtigsten Inhalte.
Nutzung des Gesetzesservice
Die Informationen des Gesetzesservice bringen den Kunden der Dienstleistung nur dann einen Nutzen, wenn das Monitoring wirklich wahrgenommen wird, und daraus die entsprechnenden Massnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Eine mögliche Vorgehensweise, welche in der Praxis oft umgesetzt wird, ist die folgende:
- Der Aktualisierungsservice kann im entsprechenden Prozess des QM-Systems integriert werden, in dem die gesetzlichen Anforderungen behandelt werden.
- Der Newsletter kann z. B. an Prozessverantwortliche oder an Mitglieder der Geschäftsleitung sowie anderen Leitungsgremien weitergeleitet werden, mit der Auflage, den Newsletter auf Handlungsbedarf zu überprüfen. Die Zuordnung der gesetzlichen Themen kann aufgrund der Arbeitsgebiete der Verantwortlichen erfolgen.
- In Q-Sitzungen oder in Leitungs- oder Geschäftsleitungssitzungen kann als ständiges Traktandum das Thema “gesetzliche Anforderungen” geführt werden, um in der Runde abzuchecken, ob es einen Bedarf für Abklärungen oder Massnahmen gibt.
Rolle der Managementsystemverantwortlichen
Während die Mitglieder von Leitungsgremien oder Geschäftsleitungen die operative Verantwortung übernehmen und Massnahmen aufgrund von neuen oder geänderten gesetzlichen Anforderungen einleiten und umsetzen, können Managementsystemverantwortliche wie Qualitäts-, Umwelt- oder Arbeitssicherheitsverantwortliche ihre fachliche Verantwortung wahrnehmen. Mit Hilfe der Webplattform bzw. des Webzusatzmoduls können sie weitergehende Recherchen anstellen und haben Zugang zu viel mehr Informationen als sie im Basispaket enthalten sind. Damit können Sie die Linien- und Prozessverantwortlichen in ihrer Aufgabe unterstützen.