Autonomer Nachvollzug – ist er nachvollziehbar?
02.01.2025
Aufgrund der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU und um technische Handelshemmnisse zu vermeiden, passt sich die Schweiz in gewissen Gebieten laufend an die EU-Gesetzgebung an (autonomer Nachvollzug). Bei gewissen Themen werden sogar EU-Erlasse direkt referenziert bzw. gelten auch vollumfänglich in der Schweiz. Es stellt sich für Organisationen, welche mit der EU in Beziehung stehen oder ihren Vorgaben unterliegen die Frage, ob und in welcher Form es Übersichten zum Stand des autonomen Nachvollzugs gibt, z.B. in Form von Übersichtstabellen. Wie der Gesetzesservice mit diesem Thema umgeht, erfahren Sie in der Fachpublikation ‚Autonomer Nachvollzug mit der EU in der Praxis‚.