Status S: ZH plant tiefere Ansätze statt Sozialhilfe
Kernpunkt der Anpassung ist, dass Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung wie jene ohne Aufenthaltsbewilligung nach besonderen Vorschriften und nicht mit ordentlicher Sozialhilfe unterstützt werden. Betroffen von dieser Gesetzesrevision sind das Sozialhilfegesetz (SHG) sowie die Asylfürsorgeverordnung (AfV) (Medienmitteilung, RRB Nr. 790/2026). Der Zürcher Regierungsrat nutzt eine neue Kompetenz des Bundes: Ab dem 01. März 2027 werden Geflüchtete mit … Weiterlesen