Änderungen bei der Primärproduktion
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat per 02. November 2022 die Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion (VHyPrP, SR 916.020.1) geändert:
- Anforderungen an die Pflanzenproduktion (Art. 1 Abs. 1bis)
Die Ausrüstungen, Behälter, Transportkisten und Transportmittel, die für die Ernte, zur Beförderung oder zur Lagerung eines der in Anhang 6 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) genannten Erzeugnisse, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, verwendet werden, dürfen nicht für die Ernte, zur Beförderung oder zur Lagerung von Lebensmitteln verwendet werden, die dieses Erzeugnis nicht enthalten, es sei denn, sie wurden gereinigt und es wurde zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Erzeugnisses enthalten.
- Anforderungen an die Tierproduktion (Art. 2 Abs. 1bis)
Die Ausrüstungen, Behälter, Transportkisten und Transportmittel, die für die Ernte, zur Beförderung oder zur Lagerung eines der in Anhang 6 LIV genannten Erzeugnisse, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, verwendet werden, dürfen nicht zur Beförderung oder zur Lagerung von Lebensmitteln verwendet werden, die dieses Erzeugnis nicht enthalten, es sei denn, sie wurden gereinigt und es wurde zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Erzeugnisses enthalten.
- Pflanzenproduktion (Art. 5 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz)
Rückverfolgbarkeit und Register in der Pflanzenproduktion
1 Die in der Pflanzenproduktion tätigen Betriebe müssen zuhanden der zuständigen Behörde Buch führen über:
- Tierproduktion (Art. 6 Sachüberschrift)
Rückverfolgbarkeit und Register in der Tierproduktion
Die Änderungen treten am 01. Januar 2023 in Kraft.
Kommentar: Mit dieser Gesetzesänderung müssen Primärproduzenten neu bei der Pflanzen- und Tierproduktion (Ernte, Beförderung und Lagerung) auf mögliche Kreuzkontaminationen von Allergenen achten und zuhanden der zuständigen Behörde Buch darüber führen. Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, sind in Anhang 6 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) aufgeführt.
Gesetzesthema: 91 Landwirtschaft
Beitragsdatum: 28.12.2022
Newsletter: Nr. 43 | 01.10.2022-01.01.2023
Schlagworte: Allergene, Primärproduktion