Anpassungen von Bio-Verordnungen und -Richtlinien 2024
Die Bioverordnungen des Bundes und die Richtlinien von Bio Suisse und Demeter werden 2024 in verschiedenen Punkten angepasst:
Bio-Verordnungen des Bundes
In der Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) wurde der Verarbeitungshilfsstoff Essigsäure neu auch für die Anwendung in pflanzlichen Produkten erlaubt. Bei biologischen Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist Essigsäure nur für Fisch erlaubt. Die Verordnung wurde zudem so geändert, dass Algen aus biologischer Aquakultur gemäss anerkanntem internationalem Standard weiterhin verwendet werden dürfen. Zudem bleibt die Zugabe von bis zu 5 % nicht biologischem Hefeextrakt oder Hefeautolysat bei der Herstellung von biologischer Hefe bis Ende 2024 zugelassen, da es derzeit weder in der Schweiz noch in der EU möglich ist, Hefe mit einem Biohefeextrakt herzustellen.
Bio-Suisse-Richtlinien
Bio Suisse erlaubt neben der Pasteurisation der Rohmilch neu auch die Pasteurisation des Mixes (Milch und weiterer Zutaten). Zudem ist neu auch Guarkernmehl (E 412) für Milchgetränke und Milchzubereitungen zugelassen, ebenso die Bactofugation/Doppelbactofugation für Rahm und Rahmprodukte. Ausserdem wurden die Bio-Suisse-Richtlinien mit einem neuen Kapitel über pflanzliche Alternativen zu Milch und Fleischprodukten ergänzt.
Demeter
Demeter erlaubt neu für Fondue-Käsemischungen auch die Zugabe von Kartoffel- oder Maisstärke, bisher war Stärke beim Käse nur für Frischkäse zugelassen. Zudem führt Demeter ein neues Logo mit Schweizerkreuz ein, um die Schweizer Herkunft von Demeterprodukten ausloben zu können.
Gesetzesthema: 91 Landwirtschaft
Beitragsdatum: 11.01.2024
Newsletter: Nr. 48 | 01.01.2024-31.03.2024
Schlagworte: Bio, Lebensmittel, Zusatzstoffe