Ökodesign von Produkten
Ausgangslage
Ökodesign bedeutet die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Produktentwicklung mit dem Ziel, Güter zu schaffen, die während ihres gesamten Lebenszyklus die geringstmöglichen Umweltauswirkungen haben (ESPR, in Englisch ‚Ecodesign for Sustainable Products Regulation‘). Hersteller in der EU mussten sich bereits bei energieverbrauchsrelevanten Produkten wie Heizgeräten, Kühlschränken, Staubsaugern oder Computern an die Ökodesign-Regeln anpassen, indem sie den Energieverbrauch und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt bereits in der Designphase reduzieren.
Neuerungen
Die EU geht nun einen Schritt weiter und führt Ökodesign-Regeln für fast alle Produkte auf ihrem Markt ein. Die neue Verordnung (EU) 2024/1781 mit Inkrafttreten am 18.07.2024 erweitert den Umfang der Produkte, für die sie gilt, erheblich (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte).
Die Verordnung führt ausserdem zusätzliche Anforderungen und Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Recycling ein und bekämpft Praktiken der geplanten Alterung von Produkten. Damit soll verhindert werden, dass Produkte aufgrund von Konstruktionsmerkmalen, der Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen oder fehlender Software-Updates nicht mehr funktionieren. Die Regeln gelten für alle physischen Güter, die auf den EU-Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln und Tierarzneimitteln, lebenden Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, Produkten menschlichen Ursprungs und bestimmten Fahrzeugen. Dabei wurde dafür gesorgt, dass die Ökodesign-Anforderungen vorrangig für bestimmte Produkte mit hohen Umweltauswirkungen eingeführt werden, darunter Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben und Chemikalien. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Umsetzung
Ein digitaler Pass soll die Produkte begleiten und den Verbrauchern alle relevanten Informationen liefern, die sie benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Verbraucher werden die Möglichkeit haben, die in den Produktpässen enthaltenen Informationen über ein von der Kommission verwaltetes Internetportal zu vergleichen. Auch für die Behörden werden die Kontrollen erleichtert.
Darüber hinaus sollen die neuen Regeln die Vernichtung unverkaufter Produkte stoppen, die eine Verschwendung wertvoller wirtschaftlicher Ressourcen darstellt und zu einem Umweltproblem wird. Die Regeln verpflichten große Unternehmen dazu, die Anzahl der jährlich entsorgten unverkauften Produkte und die Gründe dafür anzugeben. Die Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhen wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verboten sein, und in Zukunft könnten weitere Kategorien hinzugefügt werden.
Kommentar: diese neue Regelung ist mit Sicherheit relevant für Schweizer Firmen, welche in die EU exportieren, wird aber auch Qualität und Art der aus der EU importierten Produkte beeinflussen. Was die Schweiz in dieser Hinsicht zu tun gedenkt, ist uns zur Zeit nicht bekannt.
Gesetzesthema: EU-Gesetzgebung sonstiges
Beitragsdatum: 05.09.2024
Newsletter: Nr. 50 | 01.07.2024-30.09.2024
Schlagworte: Entsorgung, Europa, Export, Umweltschutz