Infoschreiben 2022/3: Freilandhaltung von Eiern
Kennzeichnung „Freilandhaltung“ von Eiern und Eiprodukten (Publikation – Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, BLV).
Die Angabe „Freilandhaltung“ bezeichnet die Haltung von Nutztieren auf einem Gelände mit Auslauf ausserhalb von Ställen. Die Geflügelkennzeichnungsverordnung (GKZV, SR 916.342) regelt die Anforderungen für die Angabe „Freilandhaltung“ von Hühner- und Truthühnerfleisch, nicht aber von Eiern und Eiprodukten. Um die Bezeichnung „Freilandhaltung“ verwenden zu dürfen, müssen u. a. die Besatzdichte und die Nutzfläche des Stalles, die Anzahl Nutztiere pro Stall und die Zeit zum Auslauf eingehalten werden.
Das Informationsschreiben 2022/3 hat die Beurteilung der Zulässigkeit der Kennzeichnung „Freilandhaltung“ bei Eiern und Eiprodukten zum Gegenstand.
Kommentar: Das Infoschreiben beinhaltet auch Regelungen bei z. B. Tierseuchen, wenn Tiere aufgrund von behördlichen Massnahmen vorübergehend nicht ins Freie gelassen werden dürfen sowie die Kennzeichnung „Freilandhaltung“ in der Zutatenliste von Lebensmitteln.
Gesetzesthema: 817 Lebensmittel
Beitragsdatum: 18.01.2023
Newsletter: Nr. 44 | 01.01.2023-31.03.2023
Schlagworte: Freilandhaltung, Kennzeichnung