Kennzeichnung von Chemikalien
Der Bundesrat hat Änderungen der Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) gutgeheissen.
Spätestens ab 2026 muss die Kennzeichnung von Chemikalien mindestens in einer Amtssprache des Ortes der Abgabe abgefasst sein. Die Regelung betrifft neben Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln alle gefährlichen Chemikalien, die ein Gefahrenpiktogramm tragen, wie zum Beispiel Abflussreiniger, Entkalker und Geschirrspülmittel. Damit wird der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert. Ausserdem wird das Anmeldeverfahren für neue Stoffe modernisiert.
Die Änderungen treten auf den 01. Mai 2022 in Kraft.
Kommentar: Chemikalien werden in Haushalt, Gewerbe und Industrie verwendet. Weil sie bei unsachgemässem Gebrauch Gesundheit und Umwelt schädigen können, unterliegt ihr Einsatz gesetzlichen Vorschriften. Hier finden Sie weitere Informationen über den Umgang mit Chemikalien im Alltag, Gewerbe, Handel und Industrie.
Gesetzesthema: 813 Chemikalien
Beitragsdatum: 15.03.2022
Newsletter: Nr. 40 | 16.12.2021-01.04.2022
Schlagworte: Chemikalien, Kennzeichnung