Klimaberichterstattung
Transparenz von grossen Unternehmen zur Klimawirkung ihrer Tätigkeit ist ein zentrales Element für das Funktionieren der Märkte sowie für Klimanachhaltigkeit im Finanzsektor. Bisher fehlen in der Schweiz klare, vergleichbare Offenlegungen im Bereich Klima. Dies will der Bundesrat mit der neuen Verordnung (Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange) ermöglichen. Die Verordnung sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor.
Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen und eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken aufweisen, sind verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Die öffentliche Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima hat. Zudem muss beschrieben werden, welche Reduktionsziele das Unternehmen bezüglich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen setzt und wie es diese umzusetzen plant. Mehr zu den Änderungen finden Sie hier.
Um den betroffenen Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung zu geben, hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.
Kommentar: diese Neuerung betrifft zwar die meisten unserer Kunden nicht, könnte aber bei schnell wachsenden Unternehmen relevant werden. Für die kleineren Unternehmen ist es einfach gut zu wissen, dass es diese Anforderungen gibt.
Gesetzesthema: 814 Umweltschutz
Beitragsdatum: 06.12.2022
Newsletter: Nr. 43 | 01.10.2022-01.01.2023
Schlagworte: Sorgfaltspflicht, Umweltschutz