Revision im Schweizer Lebensmittelrecht
Die aktuelle Revision des Lebensmittelrechts (Paket Stretto 4) betrifft diverse Verordnungen. Sie stärkt den Gesundheits- und Täuschungsschutz und hält die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Niveau wie in der EU. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Deklaration der Herkunft von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf
Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser erkennen, wo offen verkaufte Brote und Feinbackwaren produziert werden. Deshalb müssen Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel das Produktionsland künftig schriftlich anstatt nur mündlich angeben. - Neue Höchstwerte für PFAS in Fleisch, Fisch und Eiern
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien. Über die breite Verwendung, etwa in Kunststoffen, Regenbekleidung oder Feuerlöschschaum, können sie in die Umwelt und dadurch in die Nahrungskette gelangen. Mit der Revision führt der Bund Höchstwerte für PFAS-Rückstände in Lebensmitteln ein. Sie entsprechen den Höchstwerten in der EU und gelten für Eier, Fleisch, bestimmte Fischarten, Krebstiere und Muscheln. - Bekämpfung von Food Waste
Mit der Revision wird der rechtlichen Rahmen für die Umverteilung überschüssiger Lebensmittel geschaffen. Damit erhalten Produzenten und Detailhändler klare Vorgaben, welche Massnahmen sie treffen müssen, bevor sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinnützige Organisationen weitergeben können. Die Konsumenten werden dadurch geschützt und die Rechtssicherheit soll dazu beitragen, die Menge verschwendeter Lebensmittel weiter zu senken. - Gesundheitsschutz bei Tattoo-Farben und Kosmetika
Im Lebensmittelrecht sind auch Kosmetika und Tätowierfarben geregelt. Mit der Revision übernimmt die Schweiz die Höchstwerte der EU für gewisse Inhaltsstoffe in Tattoo-Farben. Eine striktere Regelung gilt neu für die in den Farben enthaltenen Konservierungsstoffe.
Bei Kosmetika gilt neu ein Höchstwert für Furocumarine (1 mg/kg) für alle Produkte, die auf der Haut verbleiben und der Sonne ausgesetzt sind (Furocumarine sind fototoxische Pflanzenstoffe die durch Sonnenlicht aktiviert werden und dadurch krebserregend wirken). Die Schweizer Gesetzgebung ist damit strenger als jene der EU, wo dem Höchstwert nur Sonnenschutz- und Bräunungsmittel unterliegen. Neu gilt der Maximalwert nicht nur für in der Schweiz hergestellte, sondern auch für importierte Kosmetika (diese Änderung tritt erst per 2026 in Kraft). - Neue Regelung für Hof- und Weidetötungen
Seit 2020 ist es in der Schweiz möglich, Tiere zur Fleischgewinnung auf dem heimischen Hof oder der Weide zu töten. Aus Gründen der Lebensmittelhygiene müssen sie nach dem Tod innert 45 Minuten in einen Schlachtbetrieb transportiert und ausgenommen werden. Dieser Zeitraum wird neu auf 90 Minuten ausgedehnt. Auch mit dieser Zeitspanne ist die Lebensmittelsicherheit gewährleistet. Hof- und Weidetötungen werden aber erleichtert, da für die Schlachtung mehr Zeit bleibt. Aus Sicht des Tierschutzes ist dies zu begrüssen. Denn die Tiere verbleiben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, was weniger Stress bedeutet.
Die Änderungen treten am 01. Februar 2024 in Kraft.
Kommentar: Für Interessierte führen wir im Folgenden die Links der Erläuterungen zur aktuellen Revision auf. Weiterführende Informationen zu den Änderungen finden sich auf der Webseite „Gesetzgebung“ des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
- Erläuterungen zur Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02)
- Erläuterungen zur Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV, SR 817.042)
- Erläuterungen zur Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV, SR 817.032)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK, SR 817.190)
- Erläuterungen zur Änderung der Milchprüfungsverordnung (MiPV, SR 916.351.0)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL, SR 817.022.51)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung EDI, HyV, SR 817.024.1)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten (VHyS, SR 817.190.1)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP, SR 916.351.021.1)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE; SR 817.022.104)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Getränke (Getränkeverordnung, SR 817.022.12)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH, 817.022.108)
- Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH, SR 817.022.17)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel (SR 817.022.2)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (Zusatzstoffverordnung, ZuV, SR 817.022.31)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in und auf Lebensmitteln (Aromenverordnung, SR 817.022.41)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (VHK, SR 817.022.15)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (HKV, SR 817.023.41)
- Erläuterungen zur Änderung der Verordnung EDI über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Bedarfsgegenständeverordnung, SR 817.023.21)
Gesetzesthema: 817 Gebrauchsgegenstände, 817 Lebensmittel
Beitragsdatum: 15.12.2023
Newsletter: Nr. 47 | 01.10.2023-31.12.2023
Schlagworte: Bedarfsgegenstände, Fleisch, Food Waste, Gesundheitsschutz, Hautschutz, Höchstwerte, Kosmetische Mittel, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Offenverkauf, Revision