Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden
Rückstandshöchstgehalte
Wie bereits bei der von uns kommunizierten Änderung vom 29. Mai 2024 passt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erneut die Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH; SR 817.021.23) an. Ziel der Änderungen dieser Verordnung ist es, die Rückstandshöchstgehalte an die im EU-Recht festgelegten Höchstmengen anzugleichen, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau in der Schweiz zu gewährleisten.
Aktuelle Anpassungen
Bei der aktuellen Anpassung werden die Änderungen bis zur Verordnung (EU) Nr. 2024/3411 vollständig berücksichtigt. Insgesamt werden mit dieser Revision rund 1570 Rückstandshöchstgehalte mit der EU harmonisiert, Die Änderungen treten am 01. Januar 2025 in Kraft (Änderungen, Erläuterungen).
Kommentar: In den meisten Fällen bedeutet die Übernahme von Rückstandshöchstgehalten aus der EU eine Senkung der heute gültigen Rückstandshöchstgehalte in der Schweiz. Es gibt jedoch vereinzelte Ausnahmen: z. B. für den Fall, dass ein EU-Land ein Pflanzenschutzmittel bewilligt, kann es für eine Kultur (z. B. Äpfel, Birnen) einen neuen Rückstandshöchstgehalt in der EU beantragen. Die Schweiz kann im Unterschied zu den EU-Ländern keine neuen Rückstandshöchstgehalte in der EU beantragen, womit sich erklären lässt, dass es vereinzelt zu unterschiedlichen Pflanzenschutzmittelbewilligungen in der Schweiz im Vergleich zur EU kommt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Pflanzenschutzmittel für unterschiedliche Kulturen und gegen unterschiedliche Schädlinge spezifisch für die Schweiz bewilligt werden. Da Rückstandshöchstgehalte von Wirkstoffen auf Pflanzenschutzmittelanwendungen basieren, können vereinzelte Rückstandshöchstgehalte in der Schweiz von der EU abweichen.
Für betroffene Kreise birgt das angewendete Verfahren der nachträglichen Harmonisierung in gewisser Hinsicht Risiken etwas zu verpassen. Um sich einen guten Überblick der in der EU zugelassen Wirk- und Grundstoffen zu verschaffen empfehlen wir die EU-Pestizid-Datenbank (für unsere Kunden mit dem Webservice Zusatzmodul findet sich diese Datenbank unter „Nützliche Links“). In der Datenbank lassen sich u. a. die folgenden Suchoptionen verwenden:
- Wirkstoffe
Die Datenbank enthält Informationen zu Wirkstoffen und Grundstoffen, die in der EU zugelassen sind. - Lebensmittel
Benutzer können nach einem bestimmten Lebensmittel suchen und die Rückstandshöchstmengen (RHM) für alle Pestizidrückstände abrufen, die für dieses Produkt gelten. - Pestizidrückstände
Benutzer können Pestizidrückstände in bestimmten Lebensmitteln auswählen und die aktuellen oder früheren RHM finden sowie Daten dazu herunterladen. - Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln
Benutzer können anhand verschiedener Parameter suchen, um relevante Notfallzulassungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu finden.
Gesetzesthema: 817 Lebensmittel
Beitragsdatum: 23.12.2024
Newsletter: Nr. 51 | 01.10.2024-31.12.2024
Schlagworte: Höchstwerte, Pestizide