Titandioxid ab Herbst 2022 in der Schweiz verboten
Wie bereits angekündigt verbietet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Bereits zuvor hat die EU ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff, auch bekannt als Farbstoff E171, erlassen. Die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bildete die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten.
Mit der Anpassung der Zusatzstoffverordnung (ZuV, SR 817.022.31) erlässt das BLV das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Sie tritt am 15. März 2022 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.
Kommentar: Bis am 15. September 2022 dürfen Lebensmittel nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich.
Gesetzesthema: 817 Lebensmittel
Beitragsdatum: 11.03.2022
Newsletter: Nr. 40 | 16.12.2021-01.04.2022
Schlagworte: Lebensmittel, Titanoxid, Zusatzstoffe