Verantwortungsvolle Unternehmen
Am 29. November 2020 wurde die Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ an der Urne abgelehnt. Damit kommt der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments zum Zuge. Dieser verzichtet insbesondere auf eine zusätzliche Haftungsbestimmung, wie sie die Initiative vorgesehen hat. Damit handelt es sich um eine international abgestimmte Gesetzgebung, die sich primär an der heute in der EU geltenden Regulierung orientiert.
Die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) sehen zwei wichtige Neuerungen vor: Zum einen werden grosse Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten einhalten. Die Details zu diesen spezifischen Pflichten hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe geregelt.
Die neuen Sorgfaltspflichten für Unternehmen orientieren sich an den Regelungen der EU und gehen teilweise über diese hinaus. Die neuen Bestimmungen im OR und in der VSoTr (Verordnung vom 3. Dezember 2021 über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit, SR 221.433) werden auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das Gesetz gewährt den Unternehmen ein Jahr, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Diese finden somit erstmals im Geschäftsjahr 2023 Anwendung.
Neben dieser Verordnung treten auch die Änderungen des Obligationenrechts und des Strafgesetzbuchs in Kraft:
Änderung des Obligationsrechts in Stichworten:
- Transparenz über nichtfinanzielle Belange: Grundsatz, Zweck und Inhalt des Berichts, Genehmigung, Veröffentlichung, Führung und Aufbewahrung
- Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit: Grundsatz, Sorgfaltspflichten, Berichterstattung
Änderung des Strafgesetzbuchs:
- Verletzung der Berichtspflichten
Kommentar: wir haben über das Sorgfaltspflichtgesetz in Deutschland berichtet, das in eine ähnliche Richtung geht. Die „Grösse“ des Unternehmens bzw. welche Unternehmen den neuen Regelungen unterstellt sind, wird sehr differenziert gehandhabt, hängt z. B. von der Produktionsmenge ab und kann den hier verlinkten Dokumenten entnommen werden.
Gesetzesthema: 22 Obligationenrecht
Beitragsdatum: 07.02.2022
Newsletter: Nr. 40 | 16.12.2021-01.04.2022
Schlagworte: Lieferketten, Sorgfaltspflicht