Wirksamkeit und Bekanntheitsgrad des Nutri-Score
Seit 2019 kann der Nutri-Score in der Schweiz freiwillig und gratis verwendet werden. Er informiert auf Lebensmittelpackungen mit einer Skala von grünem A bis tiefrotem E, wie ausgewogen ein Produkt zusammengesetzt ist. Den Konsumentinnen und Konsumenten soll er helfen, auf einen Blick ein Lebensmittel punkto Nährwert beurteilen zu können und es mit anderen, ähnlichen Produkten zu vergleichen (siehe auch Beiträge in unseren Newslettern Nr. 37, Nr. 36, Nr. 34 und Nr. 33).
In einem neuen Bericht des Bundesrates „Verbesserung der Wirksamkeit des Nutri-Score“ zeigt sich u. a., dass mit begleitenden Massnahmen und mehr Kommunikation die Wirksamkeit und der Bekanntheitsgrad des Nutri-Score in der Schweiz erhöht werden soll. In Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Wirtschaft, der Gesundheitsförderung und den Konsumentenschutzorganisationen plant das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ab 2023 die Schweizer Bevölkerung mit einer Informationskampagne auf den Nutri-Score aufmerksam zu machen und zu erklären, wie er funktioniert. Ein regelmässiges Monitoring soll gewährleisten, dass die getroffenen Massnahmen greifen.
Kommentar: Gerade die freiwillige Nutzung des Nutri-Score führt auch zu Diskussionen. So fordern Konsumentenorganisationen teilweise ein konsequenteres Vorgehen zur Kennzeichnung von gesunden und ungesunden Lebensmitteln. Die Gegner hingegen warnen vor einer gesetzlich verankerten Ampelpflicht und argumentieren, dass mit dem Nutri-Score nicht alle wertgebenden Inhaltsstoffe wie z. B. Vitamine, Mineralstoffe oder ungesättigte Fettsäuren aufgeführt werden sowie zahlreiche Zusatzstoffe wie z. B. Geschmacksverstärker, Süssstoffe oder Aromen nicht berücksichtigt werden.
Gesetzesthema: 817 Lebensmittel, 944 Konsumentenschutz
Beitragsdatum: 12.12.2022
Newsletter: Nr. 43 | 01.10.2022-01.01.2023
Schlagworte: Deklaration, Ernährung, Nutri-Score, Nährwerte