Kanton Zürich schafft klare Rahmenbedingungen für die Pflege durch Angehörige

Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2019 stellen immer mehr Spitex-Firmen pflegende Angehörige an. Mittlerweile sind im Kanton Zürich zahlreiche auf Angehörigenpflege spezialisierte Firmen tätig. Dabei handelt es sich um Firmen, die hauptsächlich pflegende Angehörige anstellen, jedoch keine oder kaum eigene Spitex-Leistungen erbringen. Folglich ist ein neues Marktsegment entstanden, das durch intensive Werbung auch in der Öffentlichkeit präsent ist.

Die Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GeKoZH) begrüsst die Entschädigung von pflegenden Angehörigen; trotzdem besteht Handlungsbedarf: Fehlanreize bei der Finanzierung dieser Pflegeleistungen müssen angegangen werden. Zudem soll die Pflegequalität auch in der Angehörigenpflege sichergestellt werden (Bericht Pflegende Angehörige als Spitex-Mitarbeitende). Die neuen Rahmenbedingungen hat das Amt für Gesundheit im Auftrag der Gesundheitsdirektion in enger Abstimmung mit den Gemeinden und den Spitex-Verbänden erarbeitet.

Beitragsdatum: 18.08.2025

Ticker-Thema: Gesundheitswesen

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