FAQ & Grundlagen

Gesetzesservice

Die Dienstleistung von Gasser & Partner ist ein Vorwarndienst, der in einer bis anhin kaum angetroffenen Breite über gesetzliche Änderungen informiert.

Die Dienstleistung ist kein Auskunfts- oder Rechtsberatungsdienst. Um spezifische Fragestellungen vertieft abzuklären, müssen entsprechende Rechtskonsulenten oder Beratungsstellen konsultiert werden.

Die Nutzer des Gesetzesservice müssen nicht selber die mühsame und zeitaufwändige Arbeit auf sich nehmen, irgendwelche schwer verständliche Kommentare zu gesetzlichen Änderungen durchzulesen. Wir recherchieren Informationen, setzen Prioritäten, verknüpfen Inhalte, die zusammengehören und kommentieren Beiträge, wenn es sinnvoll ist.

Wir bedienen ausgewählte Branchen, die wir aus unserer Beratungstätigkeit gut kennen. Wenn sich eine Firma oder Organisation für den Gesetzesservice interessiert, wird zuerst abgeklärt, um welche Branche und Organisation es geht.

Die beiden Komponenten ergänzen sich: im Rahmen des Basispakets erhalten die Kunden per Mail Newsletter und Gesetzesliste. Wer nicht will, muss keine Internetrecherchen machen. Wer jedoch gerne ultraschnelle Webrecherchen macht, ist gut bedient mit unserem Webportal. Unsere Beiträge werden umfangreich verschlagwortet, über indexierte Volltextsuche und Kategoriensuche können Informationen sehr schnell und effizient durchsucht und gefiltert werden.

Das Webzusatzmodul des Gesetzesservice bietet sehr viele Recherchemöglichkeiten und Zusatzinformationen. Das Webmodul ist deshalb ein äusserst nützliches Werkzeug für Fachleute in den Bereichen Qualität, Umwelt und Arbeitssicherheit: Hintergrundinformationen zu gesetzlichen Anforderungen und Umsetzung bzw. Vollzug bieten eine praxisnahe Unterstützung für Managementsystemverantwortliche.

Der Gesetzesservice stellt Kommentare zu gesetzlichen Neuerungen und Änderungen in kurzer und verständlicher Form zu Verfügung. Diese aktive Informationsbereitstellung zeichnet den Service von Gasser & Partner besonders aus. Die Umsetzung von Massnahmen aufgrund neuer oder geänderter gesetzlicher Erlasse liegt dann in der Verantwortung der Kunden.

Unser Dienstleistungsangebot ist für Nicht-JuristInnen gedacht. AnwenderInnen sind hauptsächlich Personen in Unternehmen und anderen Organisationen, die für Managementsysteme verantwortlich sind, sprich Fachleute aus den Bereichen Umwelt, Sicherheit, Gesundheit oder Qualität.

Die ISO-Normen für Managementsysteme – insbesondere ISO 14001, ISO 9001 und 22000 – verlangen von der Organisation, dass sie die für ihre Aktivitäten relevanten gesetzlichen Anforderungen identifiziert. Das Unternehmen muss zudem sicherstellen, dass die Informationen auf dem neuesten Stand sind, indem es eine laufendes Gesetzesmonitoring einrichtet. Mit dem Gesetzesservice lassen sich alle diese Anforderungen effektiv umsetzen.

Je nach Branche sind internationale Anforderungen, insbesondere diejenigen der EU, ebenso massgebend wie die Schweizerischen Erlasse. EU-Erlasse werden in Absprache mit den Kunden im Monitoring miterfasst.

Die Daten werden bei einem Schweizer Anbieter gehostet und auf Servern, welche sich in der Schweiz befinden, gesichert. Alle Verbindungen sind verschlüsselt.

Arbeitsweise

Die News des Gesetzesservice sind branchenbezogen, die Gesetzeslisten spezifisch auf die jeweilige Firma oder Institution zugeschnitten. Über die Pendenzenplattform von rechtskonform.ch lassen sich Massnahmen abwickeln, die nur für die MitarbeiterInnen der jeweiligen Organisation sichtbar sind.

Pro Firma oder Institution können maximal 8 MitarbeiterInnen erfasst werden. Jede MitarbeiterIn hat ein eigenes Konto, und hat Einblick in die Daten der eigenen Firma bzw. Institution.

Dies ist nicht notwendig, da der Gesetzesservice vollständig online arbeitet. Der Zugriff ist via PC, Tablet oder Smartphone möglich.

Newsletter

Sie können den Datumsbereich, in dem Sie die Beiträge suchen möchten, mit einem Filter beliebig eingrenzen. So sind Sie jederzeit über Neuigkeiten informiert.

Vernehmlassungen dienen dazu, Entwürfe neuer oder geänderter Erlasse den relevanten Anspruchsgruppen zu unterbreiten und deren Meinung einzuholen. Wir berichten nur in seltenen Fällen von Vernehmlassungen, da die Fülle dieser Informationen und die zahlreichen Kehrtwendungen, welche Gesetzesprojekte relativ oft durchlaufen, den Leser überfordern würden.

Aufgrund neuer oder geänderter Erlasse kann es sein, dass Firmen bzw. Institutionen Massnahmen umsetzen müssen. Die Massnahmenerledigung kann lokal in der Organisation oder online über rechtskonform.ch erledigt werden.

Die News behandeln keine dringlichen Erlasse bzw. Beschlüsse, da der Gesetzesservice einen ganz andern Zeithorizont hat. Im Weiteren werden Tarifverträge, Leistungsvereinbarungen, Vergütung von Pflegeleistungen und dergleichen mehr nicht behandelt, weil wir davon ausgehen, dass solche Themen im Alltag von den Vertragsparteien geregelt werden.

Gesetzesliste

Mit Hilfe der Gesetzesliste können Sie jederzeit die für Ihre Organisation relevanten und aktuellen Erlasse von Bund und Kantonen und deren Chronologie aufrufen. Mit dem Datumsfilter können Sie überprüfen, welche Erlasse in der letzten Zeit neu hinzugekommen oder welche bestehenden Erlasse geändert wurden.

Neue oder geänderte gesetzliche Anforderungen, welche für unsere Kunden bzw. die damit verbundenen Branchen relevant sind, werden im Newsletter kommuniziert, immer mit Verweis auf die entsprechenden Erlasse. Aus der Gesetzesliste geht zwar aufgrund des Änderungsdatum auch hervor, ob und wann ein Erlass geändert hat, aber viele dieser Änderungen sind entweder nur redaktioneller Art oder sie sind nicht relevant für die Kunden des Gesetzesservice.

Mit dem Datum des Inkrafttretens wird ein Erlass zwar aus juristischer Sicht bindend, sehr oft sind Neuerungen und Änderungen mit Übergangsfristen verbunden, die im Extremfall sogar mehr als ein Jahr dauern können.

Hin und wieder werden Erlasse ausser Kraft gesetzt und durch neue Erlasse ersetzt, bleiben aber noch einige Zeit in Kraft (Übergangsfristen). Diese Erlasse finden sich für die genannte Zeit in unserer Gesetzesliste.

Um technische Handelshemmnisse zu vermeiden und den Vorgaben der bilateralen Verträge mit der EU zu genügen, passt sich die Schweiz in gewissen Gebieten laufend an die EU-Gesetzgebung an. Bei gewissen Gebieten werden sogar EU-Erlasse direkt referenziert bzw. gelten auch vollumfänglich in der Schweiz.

Bei der Konsolidierung handelt es sich um das Zusammenführen eines ursprünglichen Rechtsakts sowie aller Änderungen in einem einzigen Dokument. Ein konsolidierter Erlass enthält also die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften. Zu beachten ist, dass konsolidierte Rechtstexte nur der Information dienen und keine Rechtswirkung entfalten. Bei deren Nutzung sollte also stets das Datum geprüft werden, um nachvollziehen zu können, ob die jeweils letzte Änderung berücksichtigt wurde. Falls EU-Erlasse in konsolidierter Form vorliegen, verweisen die Links in der Gesetzesliste auf diese Fassung, ansonsten auf die ursprüngliche Rechtsvorschrift.