IV-Versicherte müssen Schaden mindern
(CHSS) Gemäss schweizerischem Sozialversicherungsrecht ist eine versicherte Person verpflichtet, alles ihr Zumutbare zu unternehmen, um die Dauer und das Ausmass einer Arbeitsunfähigkeit zu verringern und den Eintritt einer Invalidität zu verhindern (Art. 21 Abs. 4 ATSG, Art. 7 und 7b IVG). Im Rahmen dieser Schadenminderungspflicht muss sie aktiv an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen und medizinische Behandlungen verfolgen, … Weiterlesen