Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit
Neu kann Betrieben bei behördlich angeordneten Massnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung einer Gas- oder Strommangellage eine zeitlich befristete Bewilligung für Nacht– oder Sonntagsarbeit gewährt werden. Durch die Hinzufügung eines neuen Absatzes 1bis wird in Artikel 27 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, SR 822.111) nun explizit festgehalten, dass eine Energiemangellage ein dringendes Bedürfnis darstellt … Weiterlesen