Schlagwort: Arbeitsintegration
Jugendliche und gefährliche Arbeiten
Eingliederung in den Arbeitsmarkt Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht für gefährliche Arbeiten beschäftigt werden. In der Praxis besteht jedoch ein entsprechendes Bedürfnis, insbesondere im Rahmen von Eingliederungsmassnahmen bzw. Brückenangeboten wie Vorlehren, Integrationsvorlehren und Ausbildungen für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, einer Behinderung oder Schwierigkeiten aufgrund ihres Migrationshintergrunds. Gemäss dem Bundesrat soll auf dieses Bedürfnis eingegangen werden, damit Jugendliche … Weiterlesen