Geschlechtseintrag
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung (ZStV, SR 211.112.2) und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 01. Januar 2022 in Kraft gesetzt (Kommentar). … Weiterlesen