Die Schweiz und die Europäische Union schützen weitere regionale Spezialitäten
Mit einem Beschluss des Gemischten Ausschusses des Agrarabkommens CH-EU werden weitere in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geografische Angaben (GGA) auf die EU ausgedehnt (Medienmitteilung WBF). Neu werden die Bezeichnungen Appenzeller Mostbröckli (GGA), Appenzeller Siedwurst (GGA), Appenzeller Pantli (GGA), Berner Zungenwurst (GGA) und Cuchaule (GUB) in den Anhang 12 des Agrarabkommens aufgenommen. Damit werden … Weiterlesen