Entsorgungsgebühr für Batterien
Die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien, SR 814.670.1 , wird mit Inkrafttreten am 01.09.2023 geändert. Die Änderung betrifft die Höhe der Gebühr für Natrium-Nickelchlorid-Gerätebatterien und Nickelchlorid-Industriebatterien.