Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit nichtionisierender Strahlung und Schall
Die Verordnung des EDI über die Sachkundenachweise für Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit nichtionisierender Strahlung und Schall (SR 814.711.32) wird mit Inkrafttreten auf den 01.10.2023 geändert. Die Änderung betrifft den Anhang der Verordnung, der die erforderlichen Sachkundenachweise bzw. Prüfungsstellen aufführt. Kommentar: wer Behandlungen wie Laser-Akkupunktur, Haarentfernung mittels Laser, Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mittels Laser, … Weiterlesen