Beförderung gefährlicher Güter
Die Anlagen A und B des ADR-Übereinkommens (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ADR, SR 0.741.621) wurden geändert . Die Hintergründe der Änderungen sind in den Erläuterungen aufgeführt. Der Text der Änderungen und die Erläuterungen sind sehr umfangreich und listen sämtliche redaktionellen und inhaltlichen Änderungen auf im Bestreben, diese transparent darzustellen. … Weiterlesen