Höchstgehalte für Pestizidrückstände
Der Anhang 2 der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH, SR 817.021.23) wurden geändert (Änderungen / Erläuterungen). Die Änderungen treten am 01. Januar 2024 in Kraft.