Aktualisierung Pflanzenschutzmittelverordnung
Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) wird aktualisiert (Änderung). Die genehmigten Wirkstoffe (Anhang 1) sowie die Fristen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe enthalten, werden angepasst. Die aktualisierte PSMV tritt am 01. Februar 2025 in Kraft. Kommentar: Weitere Informationen zu vorgängigen Änderungen finden Sie in unseren Beiträgen: Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden (13.08.2024, 23.12.2024) und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.