Nährwertkennzeichnung “Big 5” durch “Big 7” abgelöst
Bei der Nährwertkennzeichnung können Hersteller nur noch bis zum 31.01.2025 die kleine Nährwertkennzeichnung (“Big 5”: Energiewert, Fettgehalt, Kohlenhydrate, Eiweiss und Salz) verwenden. Im Rahmen der Revision im Schweizer Lebensmittelrecht und der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) wird die Nährwertkennzeichnung mit dem EU-Recht harmonisiert. Eine wichtige Änderung ist, dass neu … Weiterlesen