25.10.2024

Erfassung relevanter gesetzlicher oder normativer Änderungen

 

Jährlich fallen alleine auf Bundesebene hunderte von Änderungen an, welche zum grössten Teil redaktioneller Art sind, nur eine Sprachversion betreffen oder formlos sind. Nur ein kleiner Teil davon, pro Monat in der Grössenordnung von 4-20 Änderungen, sind inhaltlich für unsere Kunden relevant. Diese werden von uns erfasst und je nach Relevanz den von uns betreuten Branchen zugeordnet. Es gibt Themen wie Datenschutz, die alle Branchen betreffen, während spezifische Themen wie z.B. die Lebensmittelgesetzgebung nur einzelne Branchen betreffen.

Gesetzesliste

Welche Erlasse geändert worden sind, wird in der kundenspezifischen Gesetzesliste sichtbar (rotes Änderungsdatum), die wenigsten dieser Änderungen sind jedoch inhaltlich relevant. Diejenigen, die relevant sind, werden über unseren vierteljährlich erscheinenden Newsletter kommuniziert. Der Gesetzesservice rechtskonform.ch fungiert hier als Filter und stellt den Kunden nur Informationen zur Verfügung, welche im Entferntesten für die jeweilige Branche relevant sind. Dieser Ansatz ist deshalb möglich, weil die Verantwortlichen des Gesetzesservice die von uns bedienten Branchen sehr gut kennen.

Newsletters

Es ist uns ein Anliegen, die Newsletters möglichst lesefreundlich zu gestalten und mit Kommentaren auf die mögliche Umsetzung hinzuweisen. Es liegt dann in der Verantwortung der Kunden, die Informationen zu bewerten und allenfalls Massnahmen festzulegen, um die Rechtskonformität sicherzustellen.

Referenzen

Gesetzliche und normative Änderungen werden über Newsbeiträge bekannt gemacht. Diese Beiträge beziehen sich dort, wo es zweckmässig und möglich ist, auf die entsprechenden Gesetzesartikel, mit einem Hyperlink, welcher die rasche Sichtung des Wortlautes des Artikels erlaubt. Ein weiteres wichtiges Element unserer Beiträge sind Erläuterungen zur Änderung: das können erläuternde Berichte der Bundesverwaltung sein, aber auch Hinweise auf andere, vertrauenswürdige Quellen (Branchenverbände, Experten, etc.). Das dritte Element, das uns wichtig scheint und das in der Regel in jedem Beitrag vorkommt, sind unsere Kommentare. Darin versuchen wir kurz und bündig darzulegen, für wen oder unter welchen Umständen die Änderung relevant sein kann. Sehr oft machen wir auch auf Querverbindungen zu früheren Beiträgen oder anderen Sachgebieten aufmerksam.

Es gibt jedoch auch Fälle, wo ein Verweis auf ausgewählte Gesetzesartikel nicht möglich ist oder keinen Sinn macht. Nämlich dort, wo ein völlig neues Thema gesetzlich geregelt wird und zu einem neuen oder total revidierten Erlass führt, oder wo ein Teil eines Erlasses neu umgeschrieben wird.

 

Rechtskonform - Einhalten von gesetzlichen Vorgaben
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